Bike Fairplay Linzerberg


Am Linzerberg ist es gestattet, die ausgeschilderten MTB-Strecken im Sinne der Straßenverkehrsordnung und unter Einhaltung der Mountainbike-Regeln zu nutzen. Fairness, Verstand und gegenseitige Rücksichtnahme bilden die Grundlage eines konfliktfreien Miteinander unter Berücksichtigung der vielfältigen Interessen im Wald, und trägt zum positiven Image von uns Mountainbikern bei.

Gemeinsam wurden untenstehende Regeln vertraglich fixiert. Bitte respektiert die Nutzungsregeln – sie gelten für sämtliche Trails im Gebiet des Linzerbergs in Gallneukirchen und Engerwitzdorf.

Öffnungszeiten Linzerberg-Trails + Karte

1. Mai bis 30. September: 8:00 – 20:00 Uhr
1. Oktober bis 30. April: 9:00 – 17:00 Uhr

Nummer Trailname Letzte Kontrollfahrt / Status
LB99 Ur-Mugltrail
LB98 Palettentrail
LB97 AufiObitrail
LB96 Rehsteigtrail
LB95 Techniktrail
LB94 Kratertrail
LB93 Chickentrail

Nutzungsregeln

  1. Benutze ausschließlich freigegebene, markierte Strecken und verzichte auf das Fahren abseits der geöffneten Wege.
  2. Fahre verantwortungsvoll und halte dich an die geltenden Regeln.
  3. Eine Mountainbike Strecke ist eine Route für Geländefahrräder – Fahre maximal auf halbe Sicht und bremsbereit – Du musst immer mit unterwarteten Hindernissen rechnen.
  4. Du bist schneller als andere Waldbenützer? – Überhole vorsichtig im Schritttempo.
  5. Respektiere Tiere und Pflanzen – Verhalte dich angemessen ruhig und vermeide unnötigen Lärm.
  6. Fahre nur bei Tageslicht – Auch Waldbewohner brauchen ihre Ruhezeiten. Du befindest dich in deren Wohn- und Schlafzimmer.
  7. Nutze im Wald alle Sinne – Verzichte auf Kopfhörer.
  8. Verhalte dich respektvoll gegenüber Grundbesitzern, Förstern, Waldarbeitern, Jägern und Erholungssuchende – Mountainbiker sind nur Gäste im Wald.
  9. Hinterlasse die Natur wie du sie gerne vorfinden möchtest – Nimm deinen Müll wieder mit.
  10. Achte auf gute Ausrüstung – Du befindest dich nicht auf einem Radweg, sondern auf einer Mountainbike Strecke – unverhofft kommt oft! – Verwende deinen Helm!
  11. Respektiere das Forstgesetz und die für das Revier gültigen Regeln z.B. sind Zelten, Lagern, Feuermachen und das Betreten der Forstkulturen verboten.
  12. Die Benützung der Strecken erfolgt auf eigene Gefahr.
  13. Der Wegehalter übernimmt keine Gewährleistung für eine Verwendbarkeit oder einen bestimmten Zustand der Mountainbike Strecke.
  14. Das Befahren ist beschränkt: 1. Mai bis 30. September von 8:00 bis 20:00 Uhr und 1. Oktober bis 30. April von 9:00 bis 17:00 Uhr
  15. Eine kommerzielle Nutzung ist ausnahmslos nur mit Einwilligung des Eigentümers und der zuständigen Wegerhalter bzw. Betreiber (= SV Gallneukirchen Sektion Radsport, MTB Linz) erlaubt. Kontaktaufnahme bitte über nutzungsanfrage@mtblinz.at