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E-Bike Verbot ab 25km/h Bauartgeschwindigkeit

Wir bitten um etwas Rücksichtnahme und Vernunft auf den Trails – das Befahren der freigegebenen Wege mit Fahrrädern, oder fahrradähnlichen Fahrzeugen, deren höchstzulässige Bauartgeschwindigkeit 25 km/h übersteigt, ist gemäß den Gestattungsverträgen zur Mountainbike-Nutzung verboten! Diese Regelung gilt sowohl auf den Trails als auch auf den Forststraßen ⛔

Wir bekommen von Erholungssuchenden und insbesondere Radfahrern immer wieder Fotos von diversen Gefährten auf den Trails und Forststraßen (von „richtigen“ Motocrossern bis hin zum Rasenmähertraktor). Abgesehen davon, dass die legale Nutzung auch auf den öffentlichen Zufahrtsstraßen zumindest hinterfragenswert ist, gibt es aufgrund der mitunter anfallenden Wegschäden und dem Beschwerdeaufwand von unserer Seite keinerlei Rückhalt bei allfälligen Konfliktsituationen oder Anzeigen 🚔

Konkretisierung aufgrund einiger Gespräche und Vorfälle in der Vergangenheit: Es ist völlig egal ob S-Pedelec, Surron, Kuberg, Light E-Cross, E-Trial, E-Moped oder sonstige Elektromotorräder – die Bauartgeschwindigkeit gilt als Grenze. Wer diese Grenze einhält, allerdings das Bike auf Motocross-Optik umbaut, sollte sich bewusst sein, dass dies nicht unbedingt förderlich für die Akzeptanz der Mountainbiker vorzugsweise E-Biker ist – vor allem bei gut frequentierten Naherholungszielen wie dem Pfenningberg 🥾🚲🐎🦌🌲

Solltet ihr jemanden auf den Trails und Forststraßen sehen –> Gespräch suchen und aufklären 🙌 Für alle anderen E-Biker unter 25 km/h sind unsere Trails gemäß Beschilderung natürlich weiterhin „E-Bike tauglich“ 😁